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Urteil: Finanzaufsicht muss Bankunterlagen weitergeben - Wirtschafts-News - FOCUS Online

Urteil Finanzaufsicht muss Bankunterlagen weitergeben

Dienstag 09.03.2010, 15:02
ddp BaFin-Präsident Jochen Sanio
Interessierte Bürger dürfen Einblick in amtliche Informationen über einzelne Banken und Dienstleister bekommen. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof am Dienstag beschlossen.
Wenn ein Bankkunde gerne die amtlichen Unterlagen seines Finanzdienstleisters einsehen möchte, kann er sich fortan an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden: Wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss entschied, sind Bundesbehörden wie die BaFin gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz „unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen und Einschränkungen dazu verpflichtet, jedermann Zugang zu amtlichen Informationen zu gewähren“ (Az. 6 A 1684/08).

Einwände nicht überzeugend

Im konkreten Fall hatte ein Kunde Einsicht in BaFin-Unterlagen über eine Bank verlangt, um gegen diese zivilrechtlich vorzugehen. Der Kläger warf der Bank Spekulationsgeschäfte zu seinen Lasten vor. Die BaFin lehnte das nach Darstellung des VGH aus Furcht davor ab, Banken und Finanzinstitute könnten ihre freiwillige Zusammenarbeit mit der Behörde dann einstellen oder einschränken. Das wiederum schade dem Kontrollauftrag der BaFin. Zudem enthielten die Unterlagen Geschäftsgeheimnisse der Bank und personenbezogene Daten. Diese zu schwärzen sei bei einem Aktenumfang von rund 7500 Seiten ein unverhältnismäßiger Aufwand.
Der VGH entschied, die Einwände der BaFin griffen zu kurz. Die bloße Furcht vor nachlassender Kooperationsbereitschaft der Banken genüge nicht, um das Recht auf Informationszugang einzuschränken. Der Verwaltungsaufwand sei für eine Behörde im „üblichen Umfang“. Welche Informationen dem Kläger wegen des Geheimhaltungsbedarfs der Bank tatsächlich weitergegeben werden dürfen, müsse in einem weiteren Verfahren überprüft werden.
nan/ddp/AFP
Lesenswert (2) Drucken
24.03.10, 06:10
Ein Blick Ins Gesetz

von KLInd

erleichtert die Rechtsfindung: Genau dieses berechtigte Interesse des Bürgers regelt das IFG - auch wenns der BAFIN nicht paßt Antwort schreiben

10.03.10, 12:17
Ich kann mir nicht vorstellen,

von egdob

dass interessierte Bürger Einblick in amtliche Informationen über einzelne Banken und Dienstleister bekommen sollen. M. E. müssten sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Antwort schreiben

 
09.03.10, 16:41
Gaukler

von Reiner Tiroch

Da schützt doch jeder jeden. Allen ist klar, dass die Banken nicht nur ihre Bilanzen frisieren, nein sie zocken ungeniert weiter und haben sich die Gehälter erhöht. Bad-Banken werden abgelehnt weil sie dann nur noch 500.000.- EUR verdienen. Staatsknete zahlt man mit Schulden zurück und Schrottpapiere ist wieder Wertpapiere? Antwort schreiben

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